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Garantiebedingungen

Garantiebedingungen der B&F Oberwerth GmbH & Co. KG

Die B&F Oberwerth GmbH & Co. KG, Friedrich-Mohr-Str. 13, 56070 Koblenz (nachfolgend „Oberwerth“), gewährt Verbrauchern für ihre Produkte eine freiwillige Herstellergarantie nach Maßgabe dieser Bedingungen. Die Garantie gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben von dieser Garantie unberührt und werden durch sie nicht eingeschränkt.

Lebenslange Garantie auf Taschen (99 Jahre)

Für alle Oberwerth Taschen (nicht Half Cases, Accessoires und Pflegemittel) gewährt Oberwerth eine lebenslange Garantie auf Material und Verarbeitung.

„Lebenslang“ bedeutet: Die Garantie gilt für die Lebenszeit der Person, die das Produkt als Erstkäufer erworben hat, und ist nicht übertragbar. Da das harmonisierte EU Garantielabel nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 die Angabe der Garantiedauer in Jahren vorsieht, wird die lebenslange Garantie im Label und in diesen Bedingungen mit einer Laufzeit von 99 Jahren ab Kaufdatum ausgewiesen. Die Garantie endet mit dem Ablauf dieser 99 Jahre oder mit dem Tod des Erstkäufers, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum. Während der ersten zwei Jahre läuft sie parallel zur gesetzlichen Gewährleistung.

Voraussetzung für Ansprüche aus dieser Garantie ist die kostenlose Registrierung des Produkts auf www.oberwerth.com/pages/produktregistrierung innerhalb von 8 Wochen nach dem Kauf. Für die Registrierung werden die Seriennummer der Tasche und der Kaufbeleg mit Kaufdatum benötigt. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde eine Garantiebestätigung an die hinterlegte E-Mail-Adresse.

5 Jahre Garantie auf Half Cases und Accessoires

Für Half Cases und Accessoires (z. B. Kameragurte, Holster, Etuis) gewährt Oberwerth eine Garantie von 5 Jahren ab Kaufdatum auf Material und Verarbeitung. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Zur Inanspruchnahme genügt der Kaufbeleg mit Kaufdatum.

Pflegemittel sind von der Garantie ausgenommen.

Messeware

Als „Messeware“ gekennzeichnete Produkte wurden auf Messen oder in Ausstellungen präsentiert und weisen leichte, im Angebot beschriebene Gebrauchsspuren auf. Für Messeware, die direkt von Oberwerth verkauft wird, gilt die Garantie nach Ziffer 1 bzw. Ziffer 2 in vollem Umfang. Ausgenommen sind die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhandenen und im Angebot ausgewiesenen Gebrauchsspuren sowie deren Beseitigung.

Umfang der Garantie

Weist das Produkt innerhalb der Garantiezeit einen Material- oder Herstellungsfehler auf, wird es von Oberwerth nach eigenem Ermessen kostenfrei repariert oder durch ein gleichwertiges Produkt ersetzt. Ist das Modell nicht mehr verfügbar, kann Oberwerth ein vergleichbares Modell aus dem aktuellen Sortiment anbieten.

Reißverschlüsse: Innerhalb der ersten zwei Jahre ab Kaufdatum sind auch Defekte am Reißverschlussband (z. B. gebrochene Zähne, gelöstes Band) abgedeckt. Danach umfasst die Garantie ausschließlich den Schiebergriff des Reißverschlusses. Das Reißverschlussband unterliegt als Verschleißteil dem normalen Gebrauch und ist nach Ablauf von zwei Jahren von der Garantie ausgeschlossen.

Ausschlüsse

Die Garantie gilt nicht für:

  • normalen Verschleiß und kosmetische Veränderungen, insbesondere Patina, Verfärbungen, Ausbleichen, Kratzer oder Veränderungen des Leders durch Hautkontakt, Licht, Feuchtigkeit oder ungeeignete Pflege- und Reinigungsmittel, sowie daraus resultierende Risse oder Brüche des Leders;
  • Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Missbrauch, Stoß, Fall, Verunreinigung (z. B. Feuchtigkeit, Sand, Staub, Schmutz, ausgelaufene Batterien) oder Transport;
  • Schäden, die durch Dritte oder durch unsachgemäße Reparaturversuche verursacht oder vergrößert wurden;
  • Produkte, an denen Veränderungen ohne ausdrückliche Genehmigung von Oberwerth vorgenommen wurden;
  • Produkte, bei denen Modellbezeichnung oder Seriennummer entfernt, verändert oder unleserlich gemacht wurden;
  • gebraucht von Privat erworbene Produkte (mit Ausnahme der von Oberwerth verkauften Messeware nach Ziffer 3);
  • Folgeschäden jeder Art, insbesondere Schäden an Kameras, Objektiven, Zubehör, Datenverlust, Reisekosten, Verdienstausfall oder Honorare.

Oberwerth haftet auf Schadensersatz nur nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.

Inanspruchnahme der Garantie

Zur Inanspruchnahme der Garantie ist das Produkt an die oben genannte Adresse einzusenden, zusammen mit einer Fehlerbeschreibung, dem Kaufbeleg und bei Taschen der Garantiebestätigung aus der Registrierung. Bilder des Schadens vorab per E-Mail an info@oberwerth.com beschleunigen die Bearbeitung.

Die Garantieleistung wird ausschließlich durch Oberwerth in Koblenz erbracht. Kosten für Reparaturen durch Dritte werden nicht erstattet.

Innerhalb der ersten zwei Jahre ab Kaufdatum übernimmt Oberwerth die Versandkosten für Einsendung und Rücksendung innerhalb Deutschlands. Danach trägt der Kunde die Kosten der Einsendung; die Rücksendung innerhalb Deutschlands erfolgt kostenfrei, Rücksendungen ins Ausland zum Selbstkostenpreis. Oberwerth empfiehlt, die Sendung ausreichend zu versichern.

Stellt Oberwerth fest, dass für ein eingesandtes Produkt kein Garantieanspruch besteht, wird der Kunde unter Angabe der voraussichtlichen Reparaturkosten informiert. Erteilt der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen einen Reparaturauftrag, wird das Produkt unrepariert zurückgesandt.

Geltungsbereich und Sonstiges

Die Garantie gilt für Produkte, die von Oberwerth oder einem autorisierten Händler an den Erstkäufer verkauft wurden, weltweit. Garantieleistungen werden in Koblenz erbracht.

Bewahren Sie Kaufbeleg und Garantiebestätigung sorgfältig auf. Oberwerth stellt keine Duplikate aus.

Die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Garantie und zur Kommunikation mit dem Kunden verwendet. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Zusagen Dritter, insbesondere von Händlern abgegebene weitergehende Garantien, binden nur denjenigen, der sie abgegeben hat.

Stand: September 2026